Ehrenordnung des Rings

Julius Fischer († 2014)
Ehren-Präsident
Karl Ruoff († 2024)
Ehren-Präsident
Karl-Heinz Schach
Ehren-Präsident
Hans Teufel
Ehren-Vizepräsident

Die Ehren-Narren unseres närrischen Freundschaftsringes:
Kurt Schmid, langjähriger Zunftmeister der Narrenzunft Ahldorf (2011), Achim Hierath, langjähriger Zunftmeister der Narrenzunft Horb (2011),
Peter Kramer, langjähriges Mitglied unserer Brauchtumskommission (2011), Wolfgang Schmid, langjähriges Mitglied unserer Brauchtumskommission 2011

In Anerkennung besonderer Verdienste um den „Närrischen Freundschaftsring Neckar-Gäu“, durch aktive Mitarbeit in Präsidium, Zunftmeisterversammlung und Brauchtumskommission, können folgende Personen für Ehrungen vorgeschlagen werden:

  1. Mitglieder des Präsidiums und der Brauchtumskommission sowie in der Zunftmeisterversammlung ständig tätige Zunftmeister
    5 Jahre aktive Mitarbeit: Bronzene Ehrennadel 10 Jahre aktive Mitarbeit: Silberne Ehrennadel 15 Jahre aktive Mitarbeit: Goldene Ehrennadel 20 Jahre aktive Mitarbeit: Goldene Ehrennadel mit Kranz 25 Jahre aktive Mitarbeit: Goldene Ehrennadel mit Brillanten
  2. Zunftmeister
    Zunftmeister mit über 10 Jahren im Amt erhalten beim Ausscheiden eine Urkunde. Die Zuständigkeit liegt beim Präsidium.
  3. Verdienstorden
    Auf schriftlichen Antrag der Zünfte an das Präsidium können verdiente Mitglieder der Zünfte (in der Regel ausgeehrte Mitglieder) nach Genehmigung durch die Zunftmeisterversammlung geehrt werden. Verdienstorden werden nicht an Ringbrauchtumsabenden verliehen.
  4. Ehrenmitglieder
    Zu Ehremitgliedern können auf Vorschlag des Präsidiums oder Zunftmeister von der Zunftmeister-versammlung ernannt werden: a) Ehemaliger Präsident zum Ehrenpräsident b) Sonstige ehemalige Präsidiumsmitglieder und Zunftmeister , sofern die unter Punkt 1 oder 2 genannten Ehrungen durchlaufen sind, zum Ehrennarr. Gehört ein Zunftmeister einer Mitgliedszunft fünf Jahre oder länger dem Präsidium oder der Brauchtumskommission an, so kann sein ständiger Vertreter in der Zunftmeisterversammlung für diese Ehrungen vorgeschlagen werden.
  5. Das Präsidium ist berechtigt, der Zunftmeisterversammlung andere Personen (auch externe), die außergewöhnliche Leistungen für den Ring erbracht haben, für eine Ehrung vorzuschlagen. Die Art der Auszeichnung schlägt das Präsidium vor.
  6. Abläufe
    Die Ehrungen, für die von Punkt 1 und 2 betroffenen Personen werden vom Präsidium beschlossen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Andere Ehrungen werden (entsprechend Punkt 4.) auf Vorschlag des Präsidiums von der Zunftmeisterversammlung beschlossen. Die Ehrennadeln (Punkt 1. und 2.) werden anlässlich von Ringtreffen im offiziellen Teil des Brauchtumsabends verliehen. Mit der Verleihung der Ehrennadel in Gold ist die Überreichung einer Urkunde verbunden. Die Kosten für die Ehrungen nach den Punkten 1+2+3+5 trägt die Ringkasse, für die Verdienstorden die beantragenden Zünfte.